Öffentliche Bekanntmachung

  04.02.2018 , Steffisburg

Teil-Überbauungsordnung «Mittlere Strasse 13–19» Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat der Stadt Thun am 19. Mai 2021 beschlossene Teil-Überbauungsordnung «Mittlere Strasse 13–19» in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 7. Januar 2022 genehmigt.

Die Überbauungsordnung tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen während der ordentlichen Bürozeiten, Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) im Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, sowie beim Regierungsstatthalteramt (sep. Öffnungszeiten) und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (sep. Öffnungszeiten), jedermann zur Einsichtnahme offen.

Thun, 3. März 2022

Der Gemeinderat


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