Öffentliche Bekanntmachung

  04.02.2018 , Steffisburg

Verlängerung der Geltungsdauer einer Planungszone nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff. BauG
Der Gemeinderat von Steffisburg hat gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff. des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 beschlossen, Teilgebieten am Ortbühlweg/Oberer Ortbühlweg/Rüttiweg/ Haldenweg/Kapellenweg/Pfrundmattweg mit sofortiger Wirkung mit einer Planungszone zu belegen. Betroffen sind folgende Parzellen im vorgenannten Perimeter: 368, 369, 459, 706, 790, 1095, 1132, 1231, 1902, 2124, 2262, 2307, 2308, 2350, 2351, 2382, 2385, 2386, 2394, 2422, 2423, 2426, 2430, 2437, 2439, 2450, 2451, 2679, 2754, 3097, 3321, 3322, 3323, 3324, 3325, 3326, 3327, 3328, 3329, 3330, 3655, 3659, 3954, 4355, 4356, 4423, 4424, 4495.

Der Gemeinderat beabsichtigt, im bezeichneten Quartierperimeter einheitliche Grundsätze zur Gestaltung und zur Verdichtung zu erarbeiten und diese in der baurechtlichen Grundordnung neu zu verankern. Hierzu hat er bereits eine Quartierstudie erstellt, welche das Quartier auf Stärken und Schwächen analysiert und erste Ansätze zur Zielerreichung aufzeigt. Zusammen mit den betroffenen Grundeigentümern und Bauwilligen wird diese Studie nun weiterbearbeitet und es sollen in der baurechtlichen Grundordnung die entsprechenden Rahmenbedingungen grundeigentümerverbindlich festgelegt werden. Die Planungszone wurde für die Dauer von 2 Jahren erlassen und läuft am 20. August 2017 ab. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Geltungsdauer der Planungszone um drei Jahre, bis 20. August 2020, zu verlängern. Begründet wird diese Verlängerung mit der laufenden Ortsplanungsrevision, welche am 31. Januar 2017 mit der öffentlichen Veranstaltung «Inputraum» offiziell gestartet wurde. Während der Geltungsdauer der Planungszone darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.

Auflageort: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.

Mitwirkungsfrist: Vom Freitag, 23. Juni bis und mit Montag, 24. Juli 2017.

Auflage- und Öffnungszeiten: Montag bis Freitag jeweils von 8.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 17.00 Uhr.

Eingabestelle und -adresse: Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.

Allfällige Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Gemeindeverwaltung Steffisburg einzureichen.

Steffisburg, 12. Juni 2017

Gemeinderat Steffisburg


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote