Änderung der baurechtlichen Grundordnung
04.02.2018 , SteffisburgZone für öffentliche Nutzungen ZöN 9, Schulanlage Schönau: Turnhalle, Sportplatz, Aula, Zivilschutzanlage und ZöN 3 Friedhof, Aufbahrungs- und Abdankungshalle; 2. Öffentliche Planauflage zum Schutzzonenplan LSG2
Der Gemeinderat Steffisburg brachte gestützt auf Art. 60 des Kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 die Änderungen vom Zonenplan, Schutzzonenplan und Baureglement Art. 50 Zonen für öffentliche Nutzungen ZöN 9 Schulanlage Schönau: Turnhalle, Sportplatz, Aula, Zivilschutzanlage und ZöN 3 Friedhof, Aufbahrungs- und Abdankungshalle, bestehend aus
– Änderung Zonenplan
– Änderung Schutzzonenplan
– Änderung Baureglement Art. 50; ZöN 9 mit Publikationen vom 27. April und 4. Mai 2017 im Thuner Amtsanzeiger und mit Publikation vom 3. Mai 2017 im Amtsblatt des Kantons Bern zur öffentlichen Auflage vom 28. April bis 2. Juni 2017.
Bei der Publikation bzw. der Planauflage wurde eine nicht gültige Fassung des Schutzzonenplans veröffentlicht bzw. aufgelegt. Aus diesem Grund wird die Öffentliche Planauflage mit den bestehenden und neuen Schutzzonengrenzen im Bereich des Landschafts-Schutzgebiets 2 (LSG2), Genehmigungsdatum vom 19. September 1996, wiederholt. Nicht betroffen und daher nicht Gegenstand der erneuten Publikation sind die Änderung des Baureglements Art. 50 (ZöN 9) sowie die Änderung des Zonenplans.
Hinweisende Unterlage:
– Erläuterungsbericht vom 10. Juli 2017 mit Anpassungen
– Vorprüfungsbericht vom 3. April 2017
Auflageort: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.
Ab 13. Juli 2017 finden Sie die Auflageakten ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Steffisburg (www.steffisburg.ch) unter «Aktuelles».
Auflage- und Einsprachefrist: Vom Freitag 14. Juli bis und mit Freitag, 18. August 2017.
Bisher eingereichte Einsprachen oder Rechtsverwahrungen behalten ihre Gültigkeit.
Auflage- und Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, jeweils von 8.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 17.00 Uhr.
Einsprachestelle und -Adresse: Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.
Einspracheverhandlungen: Allfällige Einspracheverhandlungen finden am Donnerstag, 31. August 2017 in der Gemeindeverwaltung Steffisburg statt.
Innert der Auflagefrist kann gegen den aufgelegten Schutzzonenplan bei der Gemeindeverwaltung Steffisburg schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Die gerügten Punkte sind zu bezeichnen und zu begründen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen.
Steffisburg, 10. Juli 2017
Gemeinde Steffisburg Gemeinderat
