Personalverordnung; 2. Teilrevision

  04.02.2018 , Steffisburg

Der Gemeinderat Steffisburg hat am 26. Juni 2017 die 2. Teilrevision der Personalverordnung genehmigt. Die Teilrevision tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Damit tritt auch die damit zusammenhängende Revision des Personalreglements gemäss Beschluss des Grossen Gemeinderates vom 28. April 2017 – welcher bereits am 4. Mai 2017 publiziert wurde – auf denselben Zeitpunkt in Kraft.

Die Publikation erfolgt gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern. Der Erlass ist unter www.steffis burg.ch abrufbar oder er kann bei der Abteilung Präsidiales, Gemeindehaus, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, bezogen werden.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Gemeinderat Steffisburg


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