Beschlüsse und Informationsgeschäfte des Grossen Gemeinderates vom 25. August 2017

  04.02.2018 , Steffisburg

1. Grosser Gemeinderat (GGR); Mutation im Rat (Demission Bruno Grossniklaus, glp; Nachrücken Daniel Gisler, glp); Kenntnisnahme
2. Umwelt- und Energiekommission; Ersatzwahl für Markus Enggist (EVP); Wahl Timothy Surbeck (EVP)
3. Protokoll der Sitzung vom 16. Juni 2017; Genehmigung
4. Informationen des Gemeindepräsidiums; Kenntnisnahme
5. Präsidiales und Hochbau/Planung; Schul-, Kultur- und Sportanlage Schönau; Beschlussfassung über baurechtliche Grundordnung mit Änderungen Baureglement Art. 50 (Zone für öffentliche Nutzungen ZöN 9), Zonenplan (ZöN 9 und ZöN 3) und Schutzzonenplan (Landschaftsschutzgebiet LSG2) sowie Genehmigung Botschaft (z. H. Gemeindeabstimmung vom 26. November 2017)
6. Motion der FDP/glp-Fraktion betr. «Verbesserung Parkplatz- und Verkehrssituation» (2017/07); Ablehnung der Motion
7. Postulat der FDP/glp-Fraktion betr. «Gemeindewahlen 2018 mit Smartvote» (2017/08); Annahme des Postulats
8. Postulat der EVP/EDU-Fraktion betr. «Fussgängerunterführung Eisenbahn Aarestrasse» (2017/09); Annahme des Postulats
9. Postulat der SP/Grüne-Fraktion betr. «Humanitäre Aufnahmeaktion syrischer Kriegsflüchtlinge» (2015/08); Abschreibung des Postulats als erfüllt
10. Interpellation der FDP/glp-Fraktion betr. «Ziegeleikreisel – Verkehrssicherheit» (2017/13); stellvertretend für den Interpellanten Konrad E. Moser (FDP) erklärte Reto Neuhaus (glp): befriedigt

11. Interpellation der FDP/glp-Fraktion betr. «eGovernment Strategie der Gemeinde Steffisburg» (2017/14); der Interpellant Urs Stalder (FDP) erklärte: befriedigt

12. Neue parlamentarische Vorstösse; Bekanntgabe und Begründungen; es sind keine neuen Vorstösse eingereicht worden 13. Einfache Anfragen; mündliche Beantwortung

14. Informationen des GGR-Präsidiums;
Kenntnisnahme

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern, Art. 5 der Organisationsverordnung bzw. Art. 13 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.

Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten sie mit Wirkung per 12. September 2017 in Kraft.

Steffisburg, 28. August 2017

Gemeinde Steffisburg Abteilung Präsidiales


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