Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

  04.02.2018 , Steffisburg

Geringfügige Änderung des Baureglements Art. 59 Zone für mit Planungspflicht (ZPP) R Scheidgasse nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Der Gemeinderat von Steffisburg hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 4. September 2017 beschlossen. Die Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, während den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Steffisburg, 8. September 2017

Gemeinde Steffisburg Der Gemeinderat


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