Beschlüsse und Informationsgeschäfte des Grossen Gemeinderates vom 20. Oktober 2017

  04.02.2018 , Steffisburg

1. Protokoll der Sitzung vom 25. August 2017; Genehmigung
2. Informationen des Gemeindepräsidiums; Kenntnisnahme
3. Sitzungskalender Grosser Gemeinderat 2018/2019; Kenntnisnahme wie folgt:
1. Sitzung Freitag, 26. Januar 2018, 4. Woche
2. Sitzung Freitag, 16. März 2018, 11. Woche
3. Sitzung Freitag, 27. April 2018, 17. Woche
4. Sitzung Freitag, 15. Juni 2018, 24. Woche
5. Sitzung Freitag, 24. August 2018, 34. Woche
6. Sitzung Freitag, 19. Oktober 2018, 42. Woche
7. Sitzung Freitag, 30. November 2018, 48. Woche
4. Revision Kanalisationsreglement vom
6. Mai 1983; Aufhebung und Erlass neues Abwasserreglement per 1. Januar 2018; Beschlussfassung wie folgt: − Das Abwasserreglement wird genehmigt. − Das Reglement tritt mit Ausnahme des Art. 24 Abs. 6 betreffend wiederkehrende Regenabwassergebühren am 1. Januar 2018 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt hin wird das Kanalisationsreglement der Gemeinde Steffisburg vom 6. Mai 1983 aufgehoben. − Der Gemeinderat setzt Art. 24 Abs. 6 durch Beschluss in Kraft, sobald die notwendigen Grundlagen für die Gebührenbemessung erhoben sind. − Dieser Beschluss (Ziffer 1) unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss Art. 37 und Art. 50 Abs. 1 der Gemeindeordnung. Sofern dieser Beschluss nicht angefochten bzw. das Referendum nach Art. 37 und Art. 50 Abs. 1 der Gemeindeordnung vom
3. März 2002 nicht ergriffen wird, tritt er 30 Tage nach der Veröffentlichung, d. h. mit Wirkung ab 28. November 2017, in Kraft. Das Reglement liegt bei der Abteilung Präsidiales zur Einsichtnahme auf. Es kann auch unter www.steffisburg.ch bezogen werden.

5. Soziales; Kita-Selbstbehalte 2018–2021; Bewilligung jährlich wiederkehrender Verpflichtungskredit von Fr. 135 000.– für die Periode 2018–2021
6. Postulat der SP/Grüne-Fraktion betr. «Velofahren entlang der Zulg» (2017/11); Annahme des Postulats und gleichzeitige Abschreibung als erfüllt
7. Interpellation der SP/Grüne-Fraktion betr. «Verkehrskonzept Oberdorf-Unterdorfstrasse» (2017/12); der Interpellant Matthias Döring (SP) erklärte: befriedigt
8. Neue parlamentarische Vorstösse; Bekanntgabe und Begründungen 8.1 Postulat der SP/Grüne-Fraktion betr. «Pausenplatz Mittelstufe Zulgschulhaus» (2017/15) 8.2 Interpellation der FDP/glp-Fraktion betr. «Stand Projekt RAUM 5» (2017/16) 8.3 Interpellation der EVP/EDU-Fraktion betr. «Friedhof Eichfeld – Übernahme durch die Gemeinde» (2017/17)
9. Einfache Anfragen; mündliche Beantwortung
10. Informationen des GGR-Präsidiums; Kenntnisnahme

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern, Art. 5 der Organisationsverordnung bzw. Art. 13 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.

Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten sie mit Wirkung per 28. November 2017 in Kraft.

Steffisburg, 23. Oktober 2017

Gemeinde Steffisburg Abteilung Präsidiales


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