Ergebnisse der Gemeindeabstimmung vom 26. November 2017

  04.02.2018 , Steffisburg

Gemäss den Bestimmungen in Art. 6 der Gemeindeordnung vom 3. März 2002 und Art. 15 Abs. 8 des Reglements über die politischen Rechte vom 17. Oktober 1997 wird das Ergebnis der Gemeindeabstimmung vom 26. November 2017 hiermit bekannt gegeben.

Abstimmungsvorlage Änderung baurechtliche Grundordnung bestehend aus
– Änderung Baureglement Art. 50 Zone für öffentliche Nutzungen; ZöN 9 Schul-, Kultur- und Sportanlage Schönau, Zivilschutzanlage, Parkierung (bisher: Schulanlage Schönau; Turnhalle, Sportplatz, Aula, Zivilschutzanlage)
– Änderung Zonenplan Zone für öffentliche Nutzungen; ZöN 9 und ZöN 3
– Änderung Schutzzonenplan; Landschaftsschutzgebiet LSG2

Abstimmungsergebnis
Zahl der im Stimmregister eingetragenen Stimmberechtigten 11 580 Zahl der eingelangten Ausweiskarten 3 483 Gesamtzahl der eingelangten
Stimmzettel 3 480 Nicht in Betracht fallende Stimmen
(leer/ungültig) 7 Zahl der in Betracht fallenden
(gültigen) Stimmen 3 473 Zahl der JA-Stimmen 2 910 Zahl der NEIN-Stimmen 563

Die Vorlage wurde somit angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 30,07%.

Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen den Verlauf der Abstimmungsverhandlungen sind gestützt auf Art. 65 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 und Art. 58 ff. des Reglements über die politischen Rechte vom 17. Oktober 1997 innert 30 Tagen an das Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet einzureichen. Die Frist beginnt am Tag nach dem Urnengang, d. h. am 27. November 2017, zu laufen.

Steffisburg, 26. November 2017

Gemeinde Steffisburg Gemeinderat


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