Gemeindeabstimmung vom 26. November 2017

  04.02.2018 , Steffisburg

Es gelangen keine Bundes- oder Kantonsvorlagen zur Abstimmung.

Am 26. November 2017 kommt folgende Gemeindevorlage zur Abstimmung:
Änderung baurechtliche Grundordnung
bestehend aus
– Änderung Baureglement Art. 50 Zone für öffentliche Nutzungen; ZöN 9 Schul-, Kultur- und Sportanlage Schönau, Zivilschutzanlage, Parkierung (bisher: Schulanlage Schönau; Turnhalle, Sportplatz, Aula, Zivilschutzanlage)
– Änderung Zonenplan Zone für öffentliche Nutzungen; ZöN 9 und ZöN 3
– Änderung Schutzzonenplan; Landschaftsschutzgebiet LSG2

Der Abstimmungstext lautet: Die Einwohnergemeinde Steffisburg
– gestützt auf Art. 31 Abs. 1 Bst. b der Gemeindeordnung vom 3. März 2002
– auf Antrag des Grossen Gemeinderates

beschliesst:

1. Die Änderung der baurechtlichen Grund-

ordnung, bestehend aus: a) Änderung Baureglement Art. 50 Zone für öffentliche Nutzungen; ZöN 9 Schul-, Kultur- und Sportanlage Schönau, Zivilschutzanlage, Parkierung (bisher: Schulanlage Schönau; Turnhalle Sportplatz, Aula, Zivilschutzanlage) b) Änderung Zonenplan Zone für öffentliche Nutzungen; ZöN 9 und ZöN 3 c) Änderung Schutzzonenplan; Landschaftsschutzgebiet LSG2

wird angenommen.

2. Mit dem Vollzug dieses Beschlusses wird der

Gemeinderat beauftragt.

Die Abstimmungsfrage lautet:
Wollen Sie diese Vorlage annehmen?

Der Grosse Gemeinderat hat die Vorlage am 25. August 2017 mit 24 zu 0 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) gutgeheissen. Er empfiehlt, die Vorlage anzunehmen und wie folgt zu stimmen: JA.

Aktenauflage
Die Akten zur Gemeindevorlage liegen gemäss Art. 37 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern ab sofort bis zum Abstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, während den ordentlichen Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Die wichtigsten Unterlagen (insbesondere die Botschaft, die beantragte Änderung des Baureglements, des Zonenplans sowie des Schutzzonenplans und der Erläuterungsbericht) sind ebenfalls auf der Gemeindehomepage www. steffisburg.ch publiziert.

Abstimmungsausschuss
– Ständiger Wahl- und Abstimmungsausschuss
Sämtliche 25 Mitglieder. Der Urnendienst und die Ausmittlung werden durch die Mitglieder des ständigen Wahl- und Abstimmungsausschusses abgedeckt.
– Ausserordentlicher Ausschuss für Zählarbeiten und Ausmittlung
Auf die Einsetzung eines ausserordentlichen Ausschusses für Zählarbeiten und Ausmittlung wird verzichtet. Die Arbeiten werden durch die Mitglieder des ständigen Ausschusses erledigt.

Allgemeine Hinweise für die Stimmberechtigten Öffnungszeiten Abstimmungs- und Wahllokale
Das Gemeindehaus am Höchhusweg 5 und das Schulhaus Sonnenfeld an der Sonnenfeldstrasse 10 sind für die persönliche Stimmabgabe wie folgt geöffnet: Abstimmungs- und Wahllokal Gemeindehaus, Höchhusweg 5 Sonntag, 26. November, 9.30 bis 11.30 Uhr Schulhaus Sonnenfeld, Sonnenfeldstrasse 10 Sonntag, 26. November, 9.30 bis 11.30 Uhr

Damit die Abstimmungslokale pünktlich geschlossen werden können und mit der Ausmittlung raschmöglichst begonnen werden kann, bitten wir die Stimmberechtigten, die Abstimmungslokale rechtzeitig, d. h. nicht unmittelbar vor der Urnenschliessung, aufzusuchen.

Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ohne besondere Voraussetzungen möglich. Sie ist aber an folgende Formvorschriften gebunden:
Weisungen für die briefliche Stimmabgabe
Diese sind auf dem Stimmkuvert detailliert abgedruckt. Wir bitten Sie, insbesondere zu beachten, dass die Ausweiskarte bei der brieflichen Stimmabgabe eigenhändig zu unterschreiben ist.

Stimmabgabe
Leider kommt es vor, dass Stimmkuverts nach dem offiziellen Eingabeschluss entweder
– bei der Post oder
– beim speziell bezeichneten Briefkasten der
Gemeindeverwaltung eingeworfen werden. Gestützt auf die rechtlichen Grundlagen müssen die verspätet eintreffenden Stimmen ungültig erklärt werden.

Geben Sie Ihre briefliche Stimme rechtzeitig ab. Werfen Sie das Stimmkuvert bis spätestens Sonntag, 26. November 2017, 9.30 Uhr in den von der Gemeindeverwaltung bezeichneten Briefkasten beim Haupteingang des Gemeindehauses am Höchhusweg 5.
Die Portokosten für die briefliche Stimmabgabe übernimmt gemäss Art. 5 des Reglements über die politischen Rechte die Gemeinde. Der Aufdruck «bitte frankieren» auf dem offiziellen Antwortkuvert kann ohne Nachteile für die Zustellung ignoriert werden. Beachten Sie bei einer Postaufgabe jedoch die unterschiedlichen Zustellfristen der Schweizerischen Post für A- und B-Post-Sendungen. A-Post-Sendungen müssen zwingend mit dem entsprechenden Zusatz «A» resp. «A-Post» gekennzeichnet werden. Die letzte Postfachleerung erfolgt am Samstagmorgen, 25. November 2017.

Nichterhalt oder Verlust des Abstimmungsmaterials
Das Abstimmungsmaterial wird den Stimmberechtigten bis spätestens Samstag, 4. November 2017 per Post zugestellt. Bei Nichterhalt oder Verlust des Materials kann dieses bis Freitag, 24. November 2017, 17.00 Uhr, gegen Vorweisung eines Personalausweises und gegen Quittung persönlich bei der Abteilung Sicherheit (Einwohnerkontrolle), Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, nachgefordert werden.

Stimmregister
Begehren um Eintragung oder Berichtigung des Stimmregisters sind bis Dienstag, 21. November 2017, 17.00 Uhr, bei der Abteilung Sicherheit (Einwohnerkontrolle/Stimmregisterführer), Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen.

Wegzug
Stimmberechtigte, die nach Zustellung des Abstimmungsmaterials, jedoch vor dem 26. November 2017 aus der Gemeinde wegziehen, haben anlässlich der Abmeldung der Einwohnerkontrolle das Abstimmungsmaterial zurückzugeben.

Publikation Abstimmungsergebnis
Das Abstimmungsergebnis wird am Sonntag, 26. November 2017, um circa 13.00 Uhr auf der Startseite der Einwohnergemeinde Steffisburg (www.steffisburg.ch) publiziert.

Gemeinde Steffisburg Gemeinderat


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