Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Steffisburg, Waffenplatz Thun, Areal Schwäbis; Container-Stützpunkt
04.02.2018 , SteffisburgMitwirkung und Anhörung vom 7. November 2017
Gesuchsteller: armasuisse Immobilien.
Gegenstand: Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (SR 510.10) und der Militärischen Plangenehmigungsverordnung
(SR 510.51).
Gesuchsdossier:
– Projektbeschrieb
– Planbeilagen
– Umweltverträglichkeitsbericht (UVB)
– Bericht Variantenstudium
Dieses Projekt ersetzt dasjenige gemäss Projektauflage vom 30. August bis 29. September 2016. Das bisherige Verfahren wird aufgehoben. Damit werden auch die bisher eingereichten Einsprachen und Mitwirkungseingaben gegenstandslos. Diese wurden bei der Erarbeitung des neuen Projekts berücksichtigt.
Mitwirkungs- und Anhörungsverfahren: Nach Art. 126 und 126d des Militärgesetzes in Verbindung mit Art. 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Gemeinde Steffisburg schriftliche Anregungen einzureichen.
Öffentliche Auflage: Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeinde Steffisburg vom 7. November bis 7. Dezember 2017 eingesehen werden.
Einsprache: Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens 7. Dezember 2017, bei der Gemeinde Steffisburg zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.
7. November 2017
Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport
