Öffentliche Bekanntmachung

  04.02.2018 , Steffisburg

Änderung Baureglement Art. 59 Zonen mit Planungspflicht (ZPP) D Dükerweg und Anpassung Zonenplan
Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Einwohnergemeinde Steffisburg am 25. September 2016 beschlossene Änderung des Baureglements Art. 59 Zonen mit Planungspflicht (ZPP) D Dükerweg und die Anpassung des Zonenplans, in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 31. Oktober 2017 genehmigt.

Die Änderung tritt vorbehältlich allfälliger Beschwerden am 27. November 2017 in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.

Steffisburg, 20. November 2017

Der Gemeinderat


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