Beschlüsse und Informationsgeschäfte des Grossen Gemeinderates vom 1. Dezember 2017

  04.02.2018 , Steffisburg

1. Protokoll der Sitzung vom 20. Oktober 2017; Genehmigung
2. Informationen des Gemeindepräsidiums; Kenntnisnahme
3. Orientierung der AGPK über den Schlussbericht im Zusammenhang mit der Prüfung «Betriebliche Gesundheitsförderung in der Gemeindeverwaltung Steffisburg»; Kenntnisnahme
4. Finanzen; Finanzplanung 2018–2022; Kenntnisnahme
5. Finanzen; Budget 2018, Steueranlage und Liegenschaftssteueransatz; Genehmigung
6. Präsidiales, Hochbau/Planung; Reglement über die Mehrwertabgabe (MWAR); Beschlussfassung wie folgt:
− Das Reglement über die Mehrwertabgabe (MWAR) wird genehmigt.
− Das Reglement tritt per 1. Januar 2018 in Kraft.
− Es wird davon Kenntnis genommen, dass das bestehende Reglement über die Verwendung von Infrastrukturleistungen der Grundeigentümer vom 10. März 1996 weiterhin in Kraft bleibt, und zwar so lange, bis sämtliche Mehrwerte nach diesem Reglement realisiert und abgerechnet sind bzw. die Spezialfinanzierung vollständig aufgebraucht ist.
− Das Geschäft unterliegt nach Art. 50 Abs. 1 der Gemeindeordnung vom 3. März 2002 der fakultativen Gemeindeabstimmung (Referendum).
Sofern dieser Beschluss nicht angefochten bzw. das Referendum nach Art. 37 und Art. 50 Abs. 1 der Gemeindeordnung vom 3. März 2002 nicht ergriffen wird, tritt er 30 Tage nach der Veröffentlichung, d. h. mit Wirkung ab 9. Januar 2018, in Kraft.
Das Reglement liegt bei der Abteilung Präsidiales zur Einsichtnahme auf. Es kann auch unter www.steffisburg.ch bezogen werden.

7. Tiefbau/Umwelt; Überbauungsordnung Nr. 93 «Erschliessung ESP Bahnhof» (Strassenbauprojekt); Genehmigung
8. Tiefbau/Umwelt; Generelle Entwässerungsplanung (GEP); Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 340 000.–
9. Interpellation der FDP/glp-Fraktion betr. «Stand Projekt RAUM 5» (2017/16); der Interpellant Beat Wegmann (FDP) erklärte: befriedigt
10. Interpellation der EVP/EDU-Fraktion betr. «Friedhof Eichfeld – Übernahme durch die Gemeinde» (2017/17); der Interpellant Thomas Schweizer (EVP) erklärte: befriedigt
11. Neue parlamentarische Vorstösse; Bekanntgabe und Begründungen
Es sind keine neuen Vorstösse eingereicht worden.
12. Einfache Anfragen; mündliche Beantwortung
13. Informationen des GGR-Präsidiums;
Kenntnisnahme
14. Mutationen im Rat; Verabschiedung Thomas Aebi (SVP)

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern, Art. 5 der Organisationsverordnung bzw. Art. 13 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.

Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten sie mit Wirkung per 9. Januar 2018 in Kraft.

Steffisburg, 4. Dezember 2017

Gemeinde Steffisburg Abteilung Präsidiales


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