Tarif wiederkehrende Gebühren Abwasser

  04.02.2018 , Steffisburg

Der Gemeinderat Steffisburg hat am 11. Dezember 2017 den Tarif wiederkehrende Gebühren Abwasser genehmigt. Er tritt nach unbenutztem Ablauf der Beschwerdefrist rückwirkend per 1. Januar 2018 in Kraft.

Die Publikation erfolgt gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern. Der Erlass ist unter www.steffisburg.ch abrufbar oder er kann bei der Abteilung Präsidiales, Gemeindehaus, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, bezogen werden.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Gemeinderat Steffisburg


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