Erwahrung Abstimmungsergebnis vom 26. November 2017

  04.02.2018 , Steffisburg

Gestützt auf Art. 16 und Art. 40 Abs. 6 des Reglements über die politischen Rechte vom 17. Oktober 1997 hat der Gemeinderat das Ergebnis der Gemeindeabstimmung vom 26. November 2017 zu der Vorlage

Änderung baurechtliche Grundordnung bestehend aus
– Änderung Baureglement Art. 50 Zone für öffentliche Nutzungen; ZöN 9 Schul-, Kultur- und Sportanlage Schönau, Zivilschutzanlage, Parkierung (bisher: Schulanlage Schönau; Turnhalle, Sportplatz, Aula, Zivilschutzanlage)
– Änderung Zonenplan Zone für öffentliche Nutzungen; ZöN 9 und ZöN 3
– Änderung Schutzzonenplan; Landschaftsschutzgebiet LSG2

nach dem unbenützten Ablauf der Beschwerdefrist erwahrt. Das Abstimmungsergebnis ist somit rechtskräftig.

Gemeinde Steffisburg Gemeinderat


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