Verkehrsmassnahme
28.02.2018 , SteffisburgDie Sicherheitskommission Steffisburg hat gestützt auf Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV) folgende Verkehrsmassnahme verfügt:
Sunneggweg
Halteverbot Sunneggweg inkl. gesamter STI-Haltestellenbereich. Ausgenommen markierte Parkplätze.
Grund der Massnahme
Sicherstellung der Wendemöglichkeit der STI-Gelenkbusse.
Die Verkehrsmassnahme tritt mit dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit der erstmaligen Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich gemäss Art. 32, Art. 63 und Art. 65 ff. des Gesetzes vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismittel, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Gemeinde Steffisburg Abteilung Sicherheit
