Überbauungsordnung Nr. 32.2 Höchhus

  10.05.2018 , Steffisburg

Geringfügige Änderung der Überbauungsvorschriften Art. 7; Verfahren nach Art. 122 Abs. 1–3 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV).

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Steffisburg hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 7. Mai 2018 beschlossen. Die Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, während den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Steffisburg, 7. Mai 2018

Gemeinde Steffisburg Der Gemeinderat


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