Öffentliche Planauflage Überbauungsordnung Nr. 82 Scheidgasse
04.07.2018 , SteffisburgDer Gemeinderat Steffisburg bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung Nr.
82 Scheidgasse, bestehend aus
– Überbauungsplan vom 18. Juni 2018
– Überbauungsvorschriften vom 18. Juni 2018
– Erläuterungsbericht vom 18. Juni 2018 zur öffentlichen Auflage.
Hinweisende Unterlagen:
– Überarbeiteter Studienauftrag vom 18. August 2014
– Richtprojekt vom 13. November 2017
Hinweis: Die Auflage der Überbauungsordnung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der geringfügigen Änderung Baureglement Steffisburg, Art. 59 Zonen mit Planungspflicht ZPP R Scheidgasse, betreffend die Ergänzung der Nutzungsart um «öffentliche Parkierung», durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern.
Auflageort: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.
Auflage- und Einsprachefrist: Vom Freitag, 29. Juni bis Montag, 30. Juli 2018.
Auflage- und Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, jeweils von 8.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 17.00 Uhr.
Einsprachestelle und -adresse: Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.
Während der Auflagefrist kann gegen die UeO Nr. 82 Scheidgasse bei der Gemeindeverwaltung Steffisburg schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Die gerügten Punkte sind zu bezeichnen und zu begründen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen.
Die Auflageakten können auch unter www. steffisburg.ch unter Aktuelles eingesehen werden
Steffisburg, 21. Juni 2018
Gemeinde Steffisburg Gemeinderat
