Öffentliche Mitwirkungsauflage

  15.08.2018 , Steffisburg

Ortsplanungsrevision Steffisburg
Der Gemeinderat Steffisburg bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 im Zusammenhang mit der Ortsplanungsrevision folgende bedeutende Unterlagen zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Raumentwicklungskonzept und Masterplan, bestehend aus:
– Raumentwicklungskonzept (REK), Bericht vom 13. August 2018
– Raumentwicklungskonzept (REK), Beilagen zum Bericht vom 13. August 2018
– Raumentwicklungskonzept (REK), Plan vom 13. August 2018
– Masterplan 2050, Plan vom 13. August 2018

Bedeutende Ein- und Aufzonungen (vorgelagert zur ordentlichen Ortsplanungsrevision) bestehend aus:
– Änderung Baureglement vom 13. August 2018
– Änderung Zonenplan vom 13. August 2018
– Erläuterungsbericht vom 13. August 2018

Die Unterlagen liegen vom 17. August 2018 bis und mit 21. September 2018 in der Gemeindeverwaltung auf.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, zu richten.

Die Unterlagen sind ebenfalls auf unserer Homepage www.steffisburg.ch">https://www.steffisburg.ch und auf der Homepage zur Ortsplanungsrevision http:// zukunftsraum.steffisburg.ch/de/ online verfügbar.

Steffisburg. 14. August 2018

Der Gemeinderat


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