2. öffentliche Planauflage
12.09.2018 , SteffisburgÜberbauungsordnung Nr. 92 Gewerbegebiet Aarefeld
Der Gemeinderat Steffisburg bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung Nr. 92 Gewerbegebiet Aarefeld, bestehend aus
– Überbauungsplan vom 28. Oktober 2016 / rev. 3. September 2018
– Überbauungsvorschriften vom 28. Oktober
2016 / rev. 3. September 2018 zur öffentlichen Auflage.
Hinweisende Unterlagen:
– Erläuterungsbericht vom 28. Oktober 2016 / rev. 3. September 2018
– Vorprüfungsbericht gemäss Art. 59 BauG und 118 BauV vom 14. Oktober 2016
Hinweis: Die 2. Auflage der Überbauungsordnung ist u. a. bedingt durch die Anpassungen der Baubereiche zwei und drei infolge geringfügiger Verschiebung der Basiserschliessungsstrasse, durch die Anpassung der Überbauungsvorschriften an die Bestimmungen der Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) und durch die Lockerung der Verbindlichkeiten zum Richtprojekt.
Auflageort: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.
Auflage- und Einsprachefrist: Vom Freitag, 7. September 2018 bis Montag 8. Oktober 2018.
Auflage- und Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, jeweils von 8.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 17.00 Uhr.
Einsprachestelle und -adresse: Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.
Während der Auflagefrist kann gegen die UeO Nr. 92 Gewerbegebiet Aarefeld bei der Gemeindeverwaltung Steffisburg schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Die gerügten Punkte sind zu bezeichnen und zu begründen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen.
Steffisburg, 3. September 2018
Gemeinde Steffisburg Gemeinderat
