Öffentliche Planauflage
06.09.2018 , SteffisburgÜberbauungsordnung Nr. 94 Dükerweg mit Baugesuch Umgestaltung Unterdorfstrasse /Neubau Dükerweg (KoG)
Der Gemeinderat Steffisburg bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung Nr. 94 Dükerweg mit Baugesuch Umgestaltung Unterdorfstrasse / Neubau Dükerweg (KoG), bestehend aus
Überbauungsordnung Nr. 94
– Überbauungsplan 1:500 vom 23. August 2018
– Überbauungsvorschriften vom 23. August 2018 mit Anhang Fachgutachten Hochwassergefährdung
– Baugesuch Umgestaltung Unterdorfstrasse / Neubau Dükerweg
zur öffentlichen Auflage.
Weitere Unterlagen
– Vorprüfungsbericht gemäss Art. 59 BauG und 118 BauV vom 7. November 2016
– Richtprojekt vom 5. Dezember 2017
– Schlussbericht zur Beurteilung Studienauftrag Dükerweg vom 9. Februar 2015
Auflageort: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.
Auflage- und Einsprachefrist: Vom Freitag, 7. September 2018 bis Montag, 8. Oktober 2018.
Auflage- und Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, jeweils von 8.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 17.00 Uhr.
Einsprachestelle und -adresse: Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.
Während der Auflagefrist kann gegen die UeO Nr. 94 Dükerweg mit Baugesuch Umgestaltung Unterdorfstrasse / Neubau Dükerweg (KoG) bei der Gemeindeverwaltung Steffisburg schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Die gerügten Punkte sind zu bezeichnen und zu begründen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen.
Die Auflageakten können ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Steffisburg (www. steffisburg.ch) eingesehen werden.
Steffisburg, 3. September 2018
Gemeinde Steffisburg
Gemeinderat
