Organisationsverordnung; 3. Teilrevision

  06.09.2018 , Steffisburg

Der Gemeinderat Steffisburg hat am 27. August 2018 im Rahmen der 3. Teilrevision den Anhang 2 (Aufhebung der Kulturkommission per 31. Januar 2019) der Organisationsverordnung vom 16. Dezember 2013 angepasst und genehmigt. Die Teilrevision tritt am 1. Februar 2019 in Kraft.

Die Publikation erfolgt gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern. Der Erlass ist unter www.steffisburg.ch abrufbar.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Gemeinderat Steffisburg


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote