Öffentliche Bekanntmachung
22.11.2018 , SteffisburgErlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff. BauG
Der Gemeinderat von Steffisburg hat, gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff. des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 beschlossen, das gesamte Gemeindegebiet von Steffisburg mit einer Planungszone zu belegen.
Der Gemeinderat beabsichtigt im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision die Prüfung von Vorschriften betreffend Mobilfunkanlagen sowie deren Aufnahme in die baurechtliche Grundordnung. Die Planungszone wird für die Dauer von 2 Jahren bestimmt und mit der öffentlichen Bekanntmachung rechtswirksam. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.
Auflageort: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.
Auflagefrist: Vom Freitag, 16. November 2018 bis und mit Montag, 17. Dezember 2018.
Auflage- und Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, jeweils von 8.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 17.00 Uhr.
Eingabestelle und -Adresse: Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.
Allfällige Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Gemeindeverwaltung Steffisburg einzureichen.
Steffisburg, 12. November 2018
Gemeinde Steffisburg Gemeinderat
