Burgergemeinde Steffisburg

  19.12.2018 , Steffisburg

Die Burgergemeindeversammlung hat am 3. Dezember 2018 das angepasste Reglement über die Aufnahme in das Burgerrecht der Burgergemeinde Steffisburg genehmigt. Die Änderungen treten auf den 1. Februar 2019 in Kraft. Diese Publikation erfolgt gestützt auf Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998. Das Reglement kann bei der Burgerverwaltung, 033 438 09 88, bestellt werden. Gegen den Beschluss der Burgerversammlung kann gemäss Artikel 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Steffisburg, 17. Dezember 2018

Burgergemeinde Steffisburg Burgerrat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote