Verkehrsmassnahme

  30.01.2019 , Steffisburg

Die Sicherheitskommission Steffisburg hat, gestützt auf Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV), folgende Verkehrsmassnahme verfügt:

Parkplätze Dorfplatz / Schulgässli / Zibelegässli; Aufhebung «Blaue Zone» und Einführung Gebührenbewirtschaftung auf allen Parkfeldern

1. Aufhebung der bestehenden Parkplatzbewirtschaftung «Blaue Zone».
2. Aufhebung der bestehenden maximalen Parkzeit von 3 Stunden.
3. Gebührenpflicht für alle Parkplätze wie folgt:
– Montag–Freitag: 7.00–19.00 Uhr, Samstag: 7.00–16.00 Uhr
– Erste ½-Std gratis, danach Fr. 1.–/Std.
– Maximale Parkzeit 2 Std. (während der Bewirtschaftungszeit)

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit der erstmaligen Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet in zwei Doppeln Beschwerde erhoben werden (Art. 92 Gemeindegesetz sowie Art. 63, Abs. 1, Bst. A und Art. 67 Abs. 1 VRPG). Die Verkehrsmassnahme tritt mit dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Gemeinde Steffisburg Abteilung Sicherheit


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