Öffentliche Mitwirkungsauflage Ortsplanungsrevision Steffisburg
13.03.2019 , SteffisburgDer Gemeinderat Steffisburg bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, im Zusammenhang mit der Ortsplanungsrevision folgende bedeutende Unterlagen zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Baurechtliche Grundordnung, bestehend aus:
– Erläuterungsbericht
– Baureglement
– Zonenpläne NORD und SÜD
– Schutzzonenplan
– Zonenpläne Gewässerraum NORD und SÜD
Richtplanung, bestehend aus:
– Richtplan Energie
– Richtplan Verkehr
Die Unterlagen liegen vom 14. März bis und mit 15. April 2019 bei der Abteilung Hochbau/ Planung auf oder können unter den folgenden Links eingesehen werden: Homepage http:// zukunftsraum.steffisburg.ch/de/ unter «News», Homepage www.steffisburg.ch unter «Aktuelles».
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Wenn möglich ist der vorbereitete Fragebogen elektronisch auszufüllen, der entsprechende Link wird auf den erwähnten Plattformen bekanntgegeben. Alternativ kann der Fragebogen von Hand ausgefüllt und an die Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, Postfach 168, 3612 Steffisburg, retourniert werden.
Zwei öffentliche Informationsveranstaltungen mit gleichem Inhalt zu den Kernelementen der Mitwirkung finden am Dienstag, 19. März 2019, 19.00 Uhr und Samstag, 23. März 2019, 10.00 Uhr, im Gemeindehaus statt.
Steffisburg. 8. März 2019
Der Gemeinderat