Öffentliche Planauflage (2. Auflage Strassenbauprojekt)
10.04.2019 , SteffisburgÜberbauungsordnung Nr. 94 Dükerweg mit Baugesuch Umgestaltung Unterdorfstrasse/ Neubau Dükerweg (KoG)
Die Auflage der Überbauungsordnung Nr. 94 Dükerweg mit Baugesuch Umgestaltung Unterdorfstrasse / Neubau Dükerweg (KoG) erfolgte vom 7. September bis 8. Oktober 2018. Aufgrund der während dieser Auflagefrist eingegangenen Einsprachen wurde das Strassenbauprojekt überarbeitet.
Der Gemeinderat Steffisburg bringt, gestützt auf Art. 60 des Kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985, das überarbeitete Projekt/Baugesuch zur Umgestaltung Unterdorfstrasse / Neubau Dükerweg (KoG) im Perimeter der UeO Nr. 94, bestehend aus
– Projekt/Baugesuch Umgestaltung Unterdorfstrasse/Neubau Dükerweg (KoG), inkl. Verzeichnis der für die 2. Auflage aufgrund der Einsprachen angepassten Inhalte zum Strassenbauprojekt
zur erneuten öffentlichen Auflage.
Weitere Unterlagen (aus 1. öffentlicher Auflage vom 7. September – 8. Oktober 2018)
– Überbauungsplan 1:500 vom 23. August 2018
– Überbauungsvorschriften vom 23. August 2018 mit Anhang Fachgutachten Hochwassergefährdung
– Erläuterungsbericht vom 23. August 2018
– Vorprüfungsbericht gemäss Art. 59 BauG und 118 BauV vom 7. November 2016
– Richtprojekt vom 5. Dezember 2017
– Schlussbericht zur Beurteilung Studienauftrag Dükerweg vom 9. Februar 2015
Auflageort: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.
Auflage- und Einsprachefrist: Vom Freitag, 12. April bis Montag, 13. Mai 2019.
Auflage- und Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, jeweils von 8.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 17.00 Uhr.
Einsprachestelle und -adresse: Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.
Während der Auflagefrist kann gegen das Projekt/Baugesuch Umgestaltung Unterdorfstrasse / Neubau Dükerweg (KoG) bei der Gemeindeverwaltung Steffisburg schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Die gerügten Punkte sind zu bezeichnen und zu begründen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg einzureichen. Die anlässlich der ersten Auflage vom 7. September – 8. Oktober 2018 zur Überbauungsordnung Nr. 94 Dükerweg mit Baugesuch Umgestaltung Unterdorfstrasse/Neubau Dükerweg (KoG) eingegangenen Einsprachen und Rechtverwahrungen behalten ihre Gültigkeit, soweit sie nicht bereits an den Einigungsverhandlungen rechtsgenüglich zurückgezogen wurden.
Die Auflageakten können ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Steffisburg (www. steffisburg.ch) eingesehen werden.
Steffisburg, 8. April 2019
Gemeinde Steffisburg Gemeinderat
