Beschlüsse und Informationsgeschäfte des Grossen Gemeinderates vom 21. Juni 2019

  26.06.2019 , Steffisburg

1. Protokoll der Sitzung vom 3. Mai 2019; Genehmigung
2. Informationen des Gemeindepräsidiums; Kenntnisnahme
3. Sicherheit; Marktreglement; 2. Teilrevision von Art. 2 Abs. 1 Bst. c (Änderung) und Art. 4 Abs. 2 (neu); Beschlussfassung wie folgt:
− Die Änderung von Artikel 2 Abs. 1 Bst. c sowie die Ergänzung von Artikel 4 Abs. 2 (neu) des Marktreglements vom 23. August 2002 werden im Rahmen der 2. Teilrevision genehmigt.
− Die 2. Teilrevision tritt am 1. August 2019 in Kraft.
Sofern dieser Beschluss nicht angefochten bzw. das fakultative Referendum nach Art. 37 und Art. 50 Abs. 1 der Gemeindeordnung vom 3. März 2002 nicht ergriffen wird, tritt er 30 Tage nach der Veröffentlichung, d.h. mit Wirkung ab 30. Juli 2019, in Kraft.
Das Reglement liegt bei der Abteilung Präsidiales zur Einsichtnahme auf.

4. Chalet Schüpbach; Umbau- und Erweiterungsstudien, Neupositionierung ab 2020; Kenntnisnahme der Gesamtkosten von Fr. 1 145 000.– für die Erweiterung mit einem Studio im UG, die Umnutzung in eine Tagesschule im EG und die Gesamtsanierung des Chalet Schüpbach sowie Bewilligung eines Kredits von Fr. 320 000.– zur Umnutzung der Räumlichkeiten im EG als Tagesschule
5. Tiefbau/Umwelt; Sanierung Fahrnistrasse; Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 190 000.–
6. Tiefbau/Umwelt; Bypass Thun Nord BTN; Verkehrlich flankierende Massnahmen; Stockhornstrasse; Bewilligung eines Nachkredits von Fr. 350 000.– für Lärmschutzmassnahmen und zusätzliche Sanierungsarbeiten
7. Tiefbau/Umwelt; Merkurstrasse; Sanierung Werkleitungen und Strassenbau; Abrechnung Verpflichtungskredit vom 17. Juni 2016; Kenntnisnahme
8. Tiefbau/Umwelt; Schlossstrasse; Deckbelagsarbeiten; Abrechnung Verpflichtungskredit vom 15. Juni 2018; Kenntnisnahme
9. Tiefbau/Umwelt; Aumattweg/Schönmattweg; Sanierung Werkleitungen und Strasse; Abrechnung Verpflichtungskredit vom 27. Januar 2017; Kenntnisnahme
10. Tiefbau/Umwelt; Fährenstrasse; Sanierung Werkleitungen; Abrechnung Verpflichtungskredit vom 17. Oktober 2014; Kenntnisnahme
11. Tiefbau/Umwelt; Hasenweg/Sanddornweg; Sanierung Werkleitungen; Abrechnung Verpflichtungskredit vom 17. Juni 2016; Kenntnisnahme
12. Neue parlamentarische Vorstösse; Bekanntgabe und Begründungen
13. Einfache Anfragen; mündliche Beantwortung
14. Informationen des GGR-Präsidiums;
Kenntnisnahme

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern, Art. 5 der Organisationsverordnung bzw. Art. 13 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.

Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten bzw. bei Traktandum 3 das Referendum nicht ergriffen, treten sie mit Wirkung ab 30. Juli 2019 in Kraft.

Steffisburg, 24. Juni 2019

Gemeinde Steffisburg Abteilung Präsidiales


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