Organisationsverordnung; 4. Teilrevision
12.06.2019 , SteffisburgDer Gemeinderat Steffisburg hat am 3. Juni 2019 im Rahmen der 4. Teilrevision die Änderungen der Artikel 21 Abs. 7, 30 Abs. 1,2 und 3, 48 Abs. 2, 49, 52 Abs. 2 Bst. a sowie die Änderungen bzw. Ergänzungen im Anhang 2 (Fachkommission Zivilschutz und Fachkommission RFO) und die Anpassung des Organigramms der Organisationsverordnung vom 16. Dezember 2013 genehmigt. Die Teilrevision tritt am 1. August 2019 in Kraft.
Die Publikation erfolgt gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern. Der Erlass ist unter www.steffisburg.ch abrufbar.
Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Gemeinderat Steffisburg
