Verordnung über die Bereitstellung eines Leistungsangebotes der Ferienbetreuung von Schulkindern (FBSV); Aufhebung per 30. Juni 2019

  26.06.2019 , Steffisburg

Der Gemeinderat Steffisburg hat am 17. Juni 2019 die Verordnung über die Bereitstellung eines Leistungsangebotes der Ferienbetreuung von Schulkindern (FBSV) vom 14. Dezember 2015 per 30. Juni 2019 ersatzlos aufgehoben.

Die Publikation erfolgt, gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern. Der Erlass ist unter www.steffisburg.ch bis zum Ablauf der Beschwerdefrist abrufbar.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Gemeinderat Steffisburg


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