Überbauungsordnung Nr. 82 «Scheidgasse»

  10.07.2019 , Steffisburg

Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Steffisburg am 29. Oktober 2018 beschlossene Überbauungsordnung Nr. 82 «Scheidgasse» in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 24. Mai 2019 genehmigt.

Die Überbauungsordnung tritt mit Datum der Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern jedermann zur Einsichtnahme offen.

Gemeinderat Steffisburg


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote