Feuerwehrdienstpflicht für das Jahr 2020
07.08.2019 , SteffisburgAlle in den nachgenannten Gemeinden wohnhaften und im Steuerregister eingetragenen Personen sind feuerwehrdienstpflichtig. Die Dienstpflicht beginnt am 1. Januar des Jahres, in welchem das 20. Altersjahr zurückgelegt wird und dauert bis 31. Dezember des Jahres, in welchen das 52. Altersjahr vollendet wird.
Somit unterliegen ab 1. Januar 2020 vorgenannte Personen mit den Jahrgängen 1968 bis und mit 2000 der Feuerwehrdienstpflicht. Die Dienstpflicht wird erfüllt durch die Bezahlung der Pflichtersatzabgabe oder durch die Teilnahme am aktiven Feuerwehrdienst. Die Feuerwehr Steffisburg regio sucht laufend Personen für den aktiven Feuerwehrdienst. Interessierte Frauen und Männer der Gemeinde Steffisburg melden sich beim Feuerwehrsekretariat, Gemeindehaus, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, Telefon 033 439 44 61 / Zentrale 033 439 44 44 oder per E-Mail feuerwehr@ steffisburg.ch. Die Pflichtigen der Anschlussgemeinden Fahrni, Homberg, Horrenbach-Buchen, Schwendibach und Teuffenthal melden sich bei ihrer Gemeindeverwaltung. Anmeldetermin: 3. September 2019.
Angemeldete Personen werden am Dienstag, 10. September 2019, 19.30 Uhr zur Rekrutierung eingeladen. Im Übrigen verweisen wir auf die diesbezüglichen Bestimmungen des Feuerwehrreglements und der Feuerwehrverordnung.
Gemeinden Steffisburg, Fahrni,
Homberg, Horrenbach-Buchen,
Schwendibach und Teuffenthal
Feuerwehrkommando Steffisburg regio
