Öffentliche Bekanntmachung
01.08.2019 , SteffisburgAufhebung Erlass einer Planungszone
Gestützt auf Art. 27 RPG und Art. 62 ff. BauG hat der Gemeinderat am 29. Oktober 2018 beschlossen, das gesamte Gemeindegebiet mit einer Planungszone betreffend «Mobilfunk» zu belegen. Mit Verfügung vom 8. Juli 2019 hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern die Planungszone aufgehoben. Da der Gemeinderat Steffisburg auf eine Beschwerdeführung gegen diese Verfügung verzichtet, tritt die Aufhebung der Planungszone rückwirkend per 8. Juli 2019 in Kraft. Die erwähnte Verfügung wird hiermit gemäss Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern (GV; BSG 170.111) öffentlich bekanntgegeben.
Steffisburg, 29. Juli 2019
Gemeinde Steffisburg Gemeinderat