Verordnung über Spezialentschädigungen; 3. Teilrevision

  21.08.2019 , Steffisburg

Der Gemeinderat Steffisburg hat am 12. August 2019 im Rahmen der 3. Teilrevision die Änderungen der Ziffern 305.302, 305.304 und 305.305 unter Punkt 3 «Abteilungsbezogene Entschädigungen, Abteilung Bildung» der Verordnung über Spezialentschädigungen vom 11. Oktober 2010 genehmigt. Die Teilrevision tritt am 1. November 2019 in Kraft.

Die Publikation erfolgt, gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern. Der Erlass ist unter www.steffisburg.ch abrufbar.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Gemeinderat Steffisburg


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