Verordnung zum Gebührenreglement; 3. Teilrevision

  21.08.2019 , Steffisburg

Der Gemeinderat Steffisburg hat am 12. August 2019 im Rahmen der 3. Teilrevision die Änderungen im Anhang 3 (Ziffern 3.201.1, 3.201.2 und 3.201.3) sowie die Ergänzung im Anhang 3 (Ziffer 3.201.4, neu) der Verordnung zum Gebührenreglement vom 29. November 2010 genehmigt. Die Teilrevision tritt am 1. November 2019 in Kraft.

Die Publikation erfolgt, gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern. Der Erlass ist unter www.steffisburg.ch abrufbar. Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Gemeinderat Steffisburg


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