Fusionsreglement der Einwohnergemeinden Steffisburg und Schwendibach

  11.09.2019 , Steffisburg

Genehmigung Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) nach Art. 56 Gemeindegesetz (GG); Öffentliche Bekanntmachung der Inkraftsetzung des genehmigten Fusionsreglements vom 3. Mai 2019 gemäss Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998.
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat das vom Grossen Gemeinderat Steffisburg und von der Gemeindeversammlung von Schwendibach am 3. Mai 2019 beschlossene Fusionsreglement in Anwendung von Art. 56 des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 (GG, BSG 170.11) mit Verfügung vom 4. September 2019 genehmigt. Die Inkraftsetzung des Fusionsreglements erfolgt per 4. September 2019. Mit dieser Genehmigung kann die Fusion zwischen den beiden Gemeinden auf den 1. Januar 2020 umgesetzt werden. Die Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Schwendibach vom 30. November 2001 wird per 31. Dezember 2019 aufgehoben. Auf diesen Zeitpunkt tritt die Einwohnergemeinde Steffisburg die Rechtsnachfolge der Einwohnergemeinde Schwendibach an.

Die Genehmigung des AGR wird hiermit nach Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV, BSG 170.111) öffentlich bekanntgegeben. Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Schwendibach, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeindeordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern, schriftlich in zwei Doppeln und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 56 GG i.V.m. Art. 43 Abs. 3 GV und Art. 74 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 3. Mai 1989, VRPG, BSG 155.21). Eine Beschwerde kann von der Partei, die mit einer minimalen Wahrscheinlichkeit ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden (Art. 15 und 79a VRPG).

Schwendibach, 9. September 2019

Der Gemeinderat


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