Öffentliche Planauflage

  23.10.2019 , Steffisburg

Geringfügige Änderung des Schutzzonenplanes im Bereich Au/Hodelmatte und Stockhornstrasse
Der Gemeinderat Steffisburg bringt, gestützt auf Art. 60 des Kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung (BauV) vom 6. März 1985, die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage.

Auflageort: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.

Auflage- und Einsprachefrist: vom Donnerstag, 17. Oktober bis Montag, 18. November 2019.

Auflage- und Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, jeweils von 8.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr.

Einsprachestelle und -Adresse: Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.

Während der Auflagefrist kann gegen die geringfügige Änderung des Schutzzonenplanes bei der Gemeindeverwaltung Steffisburg schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Die gerügten Punkte sind zu bezeichnen und zu begründen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen.

Die Auflageakten können ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Steffisburg (www. steffisburg.ch/de/aktuelles/meldungen/UeO- 95-Hodelmatte.php) eingesehen werden.

Steffisburg, 14. Oktober 2019

Gemeinde Steffisburg Gemeinderat


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