Öffentliche Planauflage

  23.10.2019 , Steffisburg

Überbauungsordnung Nr. 95 Erschliessung Hodelmatte mit geringfügiger Änderung Schutzzonenplan (KoG)
Der Gemeinderat Steffisburg bringt, gestützt auf Art. 60 des Kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985, die Überbauungsordnung Nr. 95 Erschliessung Hodelmatte mit geringfügiger Änderung Schutzzonenplan (KoG), bestehend aus

Überbauungsordnung Nr. 95
– Überbauungsplan 1:500 vom 10. Oktober 2019
– Überbauungsvorschriften vom 10. Oktober 2019
– Erläuterungsbericht vom 10. Oktober 2019

Weitere Unterlagen
– Abschliessender Vorprüfungsbericht gemäss Art. 59 BauG und 118 BauV vom 8. Mai 2019
– Mitwirkungsbericht vom 30. Juni 2017
– Änderung Schutzzonenplan vom 9. Oktober 2019

Auflageort: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.

Auflage- und Einsprachefrist: Vom Donnerstag 17. Oktober bis Montag 18. November 2019.

Auflage- und Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, jeweils von 8.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 17.00 Uhr.

Einsprachestelle und -Adresse: Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.

Während der Auflagefrist kann gegen die UeO Nr. 95 Erschliessung Hodelmatte (KoG) bei der Gemeindeverwaltung Steffisburg schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Die gerügten Punkte sind zu bezeichnen und zu begründen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen.
Die Auflageakten können ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Steffisburg (www. steffisburg.ch) eingesehen werden.

Steffisburg, 14. Oktober 2019

Gemeinde Steffisburg Gemeinderat


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