Öffentliche Planauflage Ortsplanungsrevision Steffisburg

  16.10.2019 , Steffisburg

Der Gemeinderat Steffisburg bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, im Zusammenhang mit der Ortsplanungsrevision folgende bedeutenden Unterlagen zur öffentlichen Auflage.

Bedeutende Ein- und Aufzonungen (vorgelagert zur ordentlichen Ortsplanungsrevision) bestehend aus:
– Änderung Baureglement vom 9. Oktober 2019
– Änderung Zonenplan vom 9. Oktober 2019
– Erläuterungsbericht vom 9. Oktober 2019

Auflageort: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.

Auflage- und Einsprachefrist: Vom Donnerstag 17. Oktober bis Montag 18. November 2019.

Auflage- und Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, jeweils von 8.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 17.00 Uhr.

Einsprachestelle und -Adresse: Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.

Einspracheverhandlungen: Die Einspracheverhandlungen finden am 2./5./9. und 12. Dezember 2019 in der Gemeindeverwaltung Steffisburg statt.

Während der Auflagefrist kann gegen die bedeutenden Ein- und Aufzonungen (vorgelagert zur ordentlichen Ortsplanungsrevision) bei der Gemeindeverwaltung Steffisburg schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Die gerügten Punkte sind zu bezeichnen und zu begründen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen.
Die Auflageakten können ebenfalls unter den folgenden Links eingesehen werden:
Homepage http://zukunftsraum.steffisburg.ch/ de/ unter «News»
Homepage www.steffisburg.ch unter «Aktuelles».

Steffisburg, 14. Oktober 2019

Gemeinde Steffisburg Gemeinderat


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