Beschlüsse und Informationsgeschäfte des Grossen Gemeinderates vom 29. November 2019
04.12.2019 , Steffisburg1. Protokoll der Sitzung vom 18. Oktober 2019; Genehmigung
2. Informationen des Gemeindepräsidiums; Kenntnisnahme
3 Orientierung der AGPK über den Schlussbericht im Zusammenhang mit der Prüfung «Spesenregelung in der Gemeindeverwaltung Steffisburg»; Kenntnisnahme
4. Finanzen; Finanzplanung 2020–2024; Kenntnisnahme
5. Finanzen; Budget 2020, Steueranlage und Liegenschaftssteueransatz; Genehmigung
6. Soziales; Familienergänzende Kinderbetreuung; Einführung Betreuungsgutscheine; Bewilligung jährlich wiederkehrender Verpflichtungskredit von Fr. 292 600.– für die Periode 2021 bis 2024
7. Soziales; Reglement über die Betreuungsgutscheine; Genehmigung Erlass per 1. Januar 2021; Beschlussfassung wie folgt:
− Das Reglement über die Betreuungsgutscheine wird genehmigt.
− Das Reglement tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
− Die Inkraftsetzung des Reglements über die Betreuungsgutscheine ist nach der Genehmigung des Geschäfts durch den Grossen Gemeinderat gemäss Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung im Thuner Amtsanzeiger zu publizieren.
− Dieser Beschluss (Ziffer 1) unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss Art. 37 und Art. 50 Abs. 1 der Gemeindeordnung.
− Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Gemeinderat nach dem Inkrafttreten dieses Beschlusses eine Teilrevision der Organisationsverordnung (Anhang 3) im Bereich der Verfügungsbefugnisse vornehmen wird.
Das Reglement liegt bei der Abteilung Präsidiales zur Einsichtnahme auf.
8. Bildung; Fusion Schwendibach; Schülertransporte; Bewilligung eines Kredits von Fr. 131 625.–, ausmachend total Fr. 394 875.– für die Periode 1. August 2020 bis 31. Juli 2023
9. Tiefbau/Umwelt; Schwäbisstrasse; Ablehnung eines Verpflichtungskredits von Fr. 302 000.– für die Ausarbeitung des Strassen- und Kanalisationsprojekts
10 Tiefbau/Umwelt; UeO 94 Dükerweg; Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 531 000.– für den Kostenanteil betr. die Anpassung Austrasse/Dükerweg und die Abwasserleitung Unterdorfstrasse sowie Überführung von Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen
11. Motion der glp/BDP-Fraktion betr. «Prioritäten Strassenbau» (2019/08); Umwandlung in Postulat und Annahme als solches. Gleichzeitige Abschreibung als erfüllt.
12. Postulat der EVP/EDU-Fraktion betr. «Förderabgabe Energieeffizienz» (2019/10); Annahme des Postulats.
13. Postulat der SP-Fraktion betr. «Leuchtturmprojekt Sportzentrum» (2019/09); Annahme des Postulats und gleichzeitige Abschreibung als erfüllt.
14 Neue parlamentarische Vorstösse; Bekanntgabe und Begründung
14.1 Postulat der SVP-Fraktion betr. «Gemeindeeigenes Holz verbauen» (2019/11)
14.2 Interpellation der SVP-Fraktion betr. «Stipendienkommission» (2019/12)
15. Einfache Anfragen; mündliche Beantwortung
16. Informationen des GGR-Präsidiums; Kenntnisnahme
Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern, Art. 5 der Organisationsverordnung bzw. Art. 13 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten bzw. bei Traktandum 7 das Referendum nicht ergriffen, treten sie mit Wirkung ab 7. Januar 2020 in Kraft.
Steffisburg, 2. Dezember 2019
Gemeinde Steffisburg Abteilung Präsidiales
