Verordnung über Spezialentschädigungen; 4. Teilrevision

  18.12.2019 , Steffisburg

Der Gemeinderat Steffisburg hat am 9. Dezember 2019 im Rahmen der 4. Teilrevision die Änderungen in den Bereichen Zivilschutz (Ziffer 307.1 ff.) und Feuerwehr (Ziffer 307.2 ff) unter Punkt 3 «Abteilungsbezogene Entschädigungen, Abteilung Sicherheit» der Verordnung über Spezialentschädigungen vom 11. Oktober 2010 genehmigt. Die Teilrevision tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die Publikation erfolgt gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern. Der Erlass ist unter www.steffisburg.ch abrufbar.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Gemeinderat Steffisburg


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