2. Öffentliche Planauflage

  19.02.2020 , Steffisburg

Ortsplanungsrevision Steffisburg Bedeutende Ein- und Aufzonungen (vorgelagert zur ordentlichen Ortsplanungsrevision)
Der Gemeinderat legt, gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985, aufgrund von Einsprachebereinigungen der 1. öffentlichen Auflage, folgende Unterlagen öffentlich auf. – Änderungen Baureglement vom 31. Januar 2020 – Änderung Schutzzonenplan, Landschaftsschutzgebiet Nr. 1 «Glockenthal» vom 31. Januar 2020

Zur Information liegen folgende Unterlagen bei (aus 1. Öffentlicher Auflage vom 17. Oktober bis 18. November 2019
– vorgelagerte Ein- und Aufzonungen, Änderungen Baureglement vom 9. Oktober 2019
– vorgelagerte Ein- und Aufzonungen, Änderungen Zonenplan vom 9. Oktober 2019
– vorgelagerte Ein- und Aufzonungen, Erläuterungsbericht vom 9. Oktober 2019
– vorgelagerte Ein- und Aufzonungen, Mitwirkungsbericht vom 15. Oktober 2018
– vorgelagerte Ein- und Aufzonungen, Vorprüfungsbericht vom 4. März 2019
– vorgelagerte Ein- und Aufzonungen, Erläuterungsbericht vom 31. Januar 2020 (2. Auflage)
– Änderung Schutzzonenplan, Erläuterungsbericht vom 20. Januar 2020
– Änderung Schutzzonenplan, Mitwirkungsbericht und Beilage vom 24. Mai 2019
– Änderung Schutzzonenplan, Vorprüfungsbericht vom 19. Dezember 2019
– Schutzzonenplan z.H. Vorprüfung vom 24. Mai 2019
– Überbauungsordnung Nr. 95 «Erschliessung Hodelmatte», Überbauungsplan und -vorschriften vom 10. Oktober 2019
– Überbauungsordnung Nr. 95 «Erschliessung Hodelmatte», Erläuterungsbericht vom 10. Oktober 2019
– Überbauungsordnung Nr. 95 «Erschliessung Hodelmatte», Mitwirkungsbericht vom 30. Juni 2017
– Überbauungsordnung Nr. 95 «Erschliessung Hodelmatte», Vorprüfungsbericht vom 8. Mai 2019
– Überbauungsordnung Nr. 95 «Erschliessung Hodelmatte», Erläuterungsbericht vom 31. Januar 2020 (2. Auflage)

Auflageort: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.

Auflage- und Einsprachefrist: Vom 13. Februar bis und mit 16. März 2020.

Auflage- und Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, jeweils von 8.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 17.00 Uhr.

Einsprachestelle und -Adresse: Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.

Einspracheverhandlungen: Allfällige Einspracheverhandlungen finden am 17., 19., 20. und 25. März 2020 in der Gemeindeverwaltung Steffisburg statt.

Einsprachen oder Rechtsverwahrungen können nur gegen die speziell bezeichneten Änderungen des Baureglements und der Änderung des Schutzzonenplans, Landschaftsschutzgebiet Nr. 1 «Glockenthal», eingereicht werden. Die Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind zu begründen und sind schriftlich sowie im Doppel, innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Die anlässlich der ersten Auflage vom 17. Oktober bis 18. November 2019 zu den vorgelagerten Ein- und Aufzonungen und der Überbauungsordnung Nr. 95 eingegangenen Einsprachen und Rechtsverwahrungen behalten ihre Gültigkeit, soweit sie nicht bereits an den Einigungsverhandlungen rechtsgenüglich zurückgezogen wurden.

Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.

Zur Einsprache befugt sind:
– Personen, die durch das Planungs- oder Bauvorhaben in eigenen schützenswerten Interessen betroffen sind.
– Private Organisationen in Form einer juristischen Person, soweit die Wahrung von Anliegen dieses Gesetzes, insbesondere des Natur- und Heimatschutzes, nach den Statuten zu ihren dauernden Hauptaufgaben gehört.
– Die Behörden der Gemeinden und die Organe von Gemeindeverbindungen, des Staates und des Bundes zur Wahrung der ihnen anvertrauten öffentlichen Interessen.
– Nicht einsprachebefugt sind Organisationen, die erst nach Bekanntmachung des Bauvorhabens gegründet worden sind.

Die Unterlagen können ebenfalls unter zu kunftsraum.steffisburg.ch als auch www.stef fisburg.ch eingesehen werden.

Steffisburg, 10. Februar 2020

Gemeinderat Steffisburg


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