Öffentliche Bekanntmachung

  29.04.2020 , Steffisburg

Änderung Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) 9 «Schul-, Kultur- und
Sportanlage Schönau» Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von den Stimmberechtigten der Gemeinde Steffisburg am 26. November 2017 beschlossene Änderung des Zonenplans (ZöN 9 und ZöN 3), Schutzzonenplans (LSG 2) und Baureglements Art. 50 (ZöN 9) «Schul-, Kultur- und Sportanlage Schönau» in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985, mit Datum vom 13. März 2020, genehmigt und in Kraft gesetzt.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.

Steffisburg, 27. April 2020

Gemeinderat Steffisburg


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