Organisationsverordnung; 5. Teilrevision

  17.06.2020 , Steffisburg

Der Gemeinderat Steffisburg hat am 8. Juni 2020 im Rahmen der 5. Teilrevision die Ergänzung im Anhang 3 (Verfügungsbefugnisse des Personals, «Betreuungsgutscheine») sowie die Änderungen im Anhang 2 (Ständige Kommissionen Gemeinderat, «Fachkommission Zivilschutz» und «Fachkommission Regionales Führungsorgan») der Organisationsverordnung vom 16. Dezember 2013 genehmigt. Die Teilrevision tritt am 1. August 2020 in Kraft.

Die Publikation erfolgt, gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern. Der Erlass ist unter www.steffisburg.ch abrufbar.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Gemeinderat Steffisburg


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