Gemeindeabstimmung vom 27. September 2020

  19.08.2020 , Steffisburg

Am 27. September 2020 kommen folgende Vorlagen zur Abstimmung:

Bund
– Volksinitiative vom 31. August 2018 «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)»
– Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG)
– Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten)
– Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie»)
– Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

Kanton
– Es wird über keine kantonalen Vorlagen abgestimmt.

Gemeinde
Abgestimmt wird über die

Revision der Ortsplanung,
bestehend aus
– bedeutende Ein- und Aufzonungen (Vorlagen 1 bis 3)
– Änderung Schutzzonenplan (Vorlagen 4)

Über jede Vorlage wird einzeln abgestimmt. Die erste und zweite Vorlage (ZPP T «Au/Hodelmatte» und ZPP U «Stockhornstrasse») bedingen die Änderung des Landschaftsschutzgebietes Nr. 1 «Glockenthal» im Schutzzonenplan (4. Vorlage).

Vorlage 1
– Ein- und Aufzonung Zone mit Planungspflicht ZPP T «Au/Hodelmatte»
bestehend aus

– Änderung Baureglement Art. 59
– Änderung Zonenplan

Der Abstimmungstext lautet:
Die Einwohnergemeinde Steffisburg
– gestützt auf Art. 31 Abs. 1 Bst. b der Gemeindeordnung vom 3. März 2002
– auf Antrag des Grossen Gemeinderates

beschliesst:

1. Die Ein- und Aufzonung der Zone mit Planungspflicht ZPP T «Au/Hodelmatte» wird angenommen.
2. Mit dem Vollzug dieses Beschlusses wird der Gemeinderat beauftragt.

Die Abstimmungsfrage lautet:
Wollen Sie diese Vorlage annehmen?

Der Grosse Gemeinderat hat die Vorlage am 19. Juni 2020 mit 24 zu 5 Stimmen (bei 0 Enthaltungen) gutgeheissen. Er empfiehlt, die Vorlage anzunehmen.

Vorlage 2
– Ein- und Aufzonung Zone mit Planungspflicht ZPP U «Stockhornstrasse»
bestehend aus

– Änderung Baureglement Art. 59
– Änderung Zonenplan

Der Abstimmungstext lautet:
Die Einwohnergemeinde Steffisburg
– gestützt auf Art. 31 Abs. 1 Bst. b der Gemeindeordnung vom 3. März 2002
– auf Antrag des Grossen Gemeinderates

beschliesst:

1. Die Ein- und Aufzonung der Zone mit Planungspflicht ZPP U «Stockhornstrasse» wird angenommen.

2. Mit dem Vollzug dieses Beschlusses wird der Gemeinderat beauftragt.

Die Abstimmungsfrage lautet:
Wollen Sie diese Vorlage annehmen?

Der Grosse Gemeinderat hat die Vorlage am 19. Juni 2020 mit 28 zu 1 Stimmen (bei 0 Enthaltungen) gutgeheissen. Er empfiehlt, die Vorlage anzunehmen.

Vorlage 3
– Einzonung Zone mit Planungspflicht ZPP V «Glättimüli»
bestehend aus

– Änderung Baureglement Art. 59
– Änderung Zonenplan

Der Abstimmungstext lautet:
Die Einwohnergemeinde Steffisburg
– gestützt auf Art. 31 Abs. 1 Bst. b der Gemeindeordnung vom 3. März 2002
– auf Antrag des Grossen Gemeinderates

beschliesst:

1. Die Einzonung der Zone mit Planungspflicht ZPP V «Glättimüli» wird angenommen.

2. Mit dem Vollzug dieses Beschlusses wird der Gemeinderat beauftragt.

Die Abstimmungsfrage lautet:
Wollen Sie diese Vorlage annehmen?

Der Grosse Gemeinderat hat die Vorlage am 19. Juni 2020 mit 26 zu 2 Stimmen (bei 0 Enthaltungen) gutgeheissen. Er empfiehlt, die Vorlage anzunehmen.

Vorlage 4
– Änderung Schutzzonenplan Landschaftsschutzgebiet LSG Nr. 1 «Glockenthal»
bestehend aus

– Änderung Schutzzonenplan

Der Abstimmungstext lautet:
Die Einwohnergemeinde Steffisburg
– gestützt auf Art. 31 Abs. 1 Bst. b der Gemeindeordnung vom 3. März 2002
– auf Antrag des Grossen Gemeinderates beschliesst:
1. Die Änderung Schutzzonenplan; Land
schaftsschutzgebiet LSG Nr. 1 «Glockenthal» wird angenommen.

2. Mit dem Vollzug dieses Beschlusses wird der 
Gemeinderat beauftragt.

Die Abstimmungsfrage lautet:
Wollen Sie diese Vorlage annehmen?

Der Grosse Gemeinderat hat die Vorlage am 19. Juni 2020 mit 29 zu 0 Stimmen (bei 0 Enthaltungen) gutgeheissen. Er empfiehlt, die Vorlage anzunehmen.

Aktenauflage
Die Akten zu den vier Gemeindevorlagen liegen gemäss Art. 37 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern ab sofort bis zum Abstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, während den ordentlichen Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Die wichtigsten Unterlagen (insbesondere die Botschaft, die beantragten Änderungen des Baureglements, des Zonenplans sowie des Schutzzonenplans und die Erläuterungsberichte) sind ebenfalls auf der Gemeindehomepage www.steffisburg.ch und auf der Homepage der Ortsplanungsrevision zukunftraum.steffisburg. ch/de/ publiziert.

Abstimmungsausschuss
Ständiger Wahl- und Abstimmungsausschuss Sämtliche 25 Mitglieder werden aufgeboten. Der Urnendienst und die Ausmittlung werden durch die Mitglieder des ständigen Wahl- und Abstimmungsausschusses abgedeckt.
Ausserordentlicher Ausschuss für Zählarbeiten und Ausmittlung
Auf die Einsetzung eines ausserordentlichen Ausschusses für Zählarbeiten und Ausmittlung wird verzichtet. Die Arbeiten werden durch die Mitglieder des ständigen Ausschusses erledigt.

Allgemeine Hinweise für alle Stimmberechtigten
– Geltende Hygiene- und Abstandsregeln infolge der Coronavirus-Krise
Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe an der Urne die am Abstimmungssonntag geltenden Hygiene- und Abstandsregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und halten Sie sich beim Gang in die Abstimmungslokale an die Anweisungen (Beschilderung, Bodenmarkierung, usw.) der Gemeindebehörde. In den Abstimmungslokalen stehen Desinfektionsmittel und Gesichtsmasken zur Verfügung. Besonders gefährdeten Personen (Personen über 65 Jahre oder mit Vorerkrankungen) wird die briefliche Stimmabgabe empfohlen.

– Öffnungszeiten Abstimmungslokale
Das Gemeindehaus am Höchhusweg 5 und das Schulhaus Sonnenfeld an der Sonnenfeldstrasse 10 sind für die persönliche Stimmabgabe wie folgt geöffnet:

Abstimmungs- und Wahllokal
Sonntag, 27. September 2020

Gemeindehaus, Höchhusweg 5, 9.30 bis 11.30 Uhr
Schulhaus Sonnenfeld, Sonnenfeldstrasse 10, 9.30 bis 11.30 Uhr

Damit die Abstimmungslokale pünktlich geschlossen werden können und mit der Ausmittlung raschmöglichst begonnen werden kann, bitten wir die Stimmberechtigten, die Abstimmungslokale rechtzeitig, d. h. nicht unmittelbar vor der Urnenschliessung, aufzusuchen. Beachten Sie bitte, dass es infolge der Hygiene- und Abstandsregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu Wartezeiten vor und in den beiden Abstimmungslokalen kommen kann.

– Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ohne besondere Voraussetzungen möglich. Sie ist aber an folgende Formvorschriften gebunden:

Weisungen für die briefliche Stimmabgabe
Diese sind auf dem Stimmkuvert detailliert abgedruckt. Wir bitten Sie insbesondere zu beachten, dass die Ausweiskarte eigenhändig unterschrieben werden muss, da die Stimmabgabe sonst ungültig ist. Ebenfalls muss das offizielle Zustell- und Antwortkuvert verwendet werden.

Stimmabgabe
Leider kommt es vor, dass Stimmkuverts nach dem offiziellen Eingabeschluss entweder
– bei der Post oder
– beim speziell bezeichneten Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden. Gestützt auf die rechtlichen Grundlagen müssen die verspätet eintreffenden Stimmen ungültig erklärt werden.

Geben Sie Ihre briefliche Stimme rechtzeitig ab, indem Sie
– das Stimmkuvert bis spätestens Sonntag, 27. September, 9.30 Uhr, in den von der Gemeindeverwaltung bezeichneten Briefkasten beim Haupteingang des Gemeindehauses am Höchhusweg 5 einwerfen;
– das Stimmkuvert unfrankiert rechtzeitig der Post übergeben. Damit das Kuvert termingerecht bei der Gemeindeverwaltung eintrifft, muss dieses spätestens Dienstagabend, 22. September (B-Post), bzw. Donnerstagabend, 20. September (A-Post) bei einer Schweizer Poststelle aufgegeben werden.
Die Portokosten für die briefliche Stimmabgabe übernimmt die Gemeinde. A-Post-Sendungen müssen entsprechend gekennzeichnet werden.

– E-Voting
Bis auf Weiteres steht sämtlichen Auslandbernerinnen und Auslandbernern der elektronische Stimmkanal nicht zur Verfügung.

– Nichterhalt oder Verlust des Abstimmungsmaterials
Das Abstimmungsmaterial wird den Stimmberechtigten bis spätestens 5. September per Post zugestellt. Bei Nichterhalt oder Verlust des Materials kann dieses bis Freitag, 25. September, 17.00 Uhr, gegen Vorweisung eines Personalausweises und gegen Quittung persönlich bei der Abteilung Sicherheit (Einwohnerkontrolle), Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, nachgefordert werden.

– Stimmregister
Begehren um Eintragung oder Berichtigung des Stimmregisters sind bis Dienstag, 22. September, 17.00 Uhr, bei der Abteilung Sicherheit (Einwohnerkontrolle/Stimmregisterführer), Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen.

– Wegzug
Stimmberechtigte, die nach Zustellung des Abstimmungsmaterials, jedoch vor dem 27. September aus der Gemeinde wegziehen, haben anlässlich der Abmeldung der Einwohnerkontrolle das Abstimmungsmaterial zurückzugeben.

– Information zu den Ergebnissen der Gemeindeabstimmungen
Die Ergebnisse der Gemeindeabstimmungen werden am Sonntag, 27. September 2020, um circa 13.00 Uhr auf der Website der Gemeinde (www.steffisburg.ch) auf der Startseite («Aktuelles») publiziert.

Gemeinde Steffisburg Gemeinderat


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