Personalverordnung; 3. Teilrevision vom 7. Dezember 2020

  11.03.2021 , Steffisburg

Der Gemeinderat Steffisburg hat am 7. Dezember 2020 im Rahmen der 3. Teilrevision an verschiedenen Änderungen (Art. 11 Abs. 1, Art. 14 Abs. 3, Art. 15 Abs. 3 und 4, Art. 17 Marginalie sowie Abs. 1 und 2, Art. 19 Abs. 2, Art. 20 Marginalie sowie Abs. 1, 2, und 3, Art. 21 Abs. 1 sowie im Anhang 1 [Ziffern 2, 3.3, 4.1, 4.2, 5.4 und 10] und im Anhang 2 [Ziffer 7]) der Personalverordnung zugestimmt. Die Teilrevision tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Die Publikation erfolgt gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern. Der Erlass ist unter www.steffisburg.ch abrufbar.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Gemeinderat Steffisburg


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