Gemeindeabstimmung vom 7. März 2021

  27.01.2021 , Steffisburg

Am 7. März kommen folgende Vorlagen zur Abstimmung:

Bund
– Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»
– Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz)
– Bundesbeschluss über die Genehmigung des umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien

Kanton
– Änderung des Gesetzes über Handel und Gewerbe (Hauptvorlage und Eventualantrag)

Gemeinde
Abgestimmt wird über folgende Vorlage:
Hochwasserschutz und Längsvernetzung Zulg; Verpflichtungskredit von brutto Fr. 13 850 000.– (Nettokosten zulasten Gemeinde Fr. 3 856 000.–)

Der Abstimmungstext lautet:
Die Einwohnergemeinde Steffisburg – gestützt auf Art. 31 Abs. 1 Bst. c
der Gemeindeordnung vom 3. März 2002 – auf Antrag des Grossen Gemeinderates beschliesst:
1. Für den Hochwasserschutz und die Längsvernetzung der Zulg wird ein Verpflichtungskredit von brutto Fr. 13 850 000.– (inkl. 7,7% MwSt) bewilligt.
2. Mit dem Vollzug dieses Beschlusses wird der Gemeinderat beauftragt.

Die Abstimmungsfrage lautet: Wollen Sie diese Vorlage annehmen?

Der Grosse Gemeinderat hat die Vorlage am 27. November 2020 mit 30 zu 0 Stimmen (bei 0 Enthaltungen) gutgeheissen.

Der Grosse Gemeinderat empfiehlt die Vorlage anzunehmen.

Aktenauflage
Die Akten zur Gemeindevorlage «Hochwasserschutz und Längsvernetzung Zulg; Verpflichtungskredit von brutto Fr. 13 850 000.– (Nettokosten zulasten Gemeinde Fr. 3 856 000.–)» liegen gemäss Art. 37 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern ab sofort bis zum Abstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Tiefbau/ Umwelt, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, während den ordentlichen Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen (Botschaft und Dossier Wasserbauplan) sind ebenfalls auf der Gemeindewebsite www.steffis burg.ch publiziert.

Abstimmungsausschuss
Ständiger Wahl- und Abstimmungsausschuss
Sämtliche 25 Mitglieder werden aufgeboten. Der Urnendienst und die Ausmittlung werden durch die Mitglieder des ständigen Wahl- und Abstimmungsausschusses abgedeckt.
Ausserordentlicher Ausschuss für Zählarbeiten und Ausmittlung Auf die Einsetzung eines ausserordentlichen Ausschusses für Zählarbeiten und Ausmittlung wird verzichtet. Die Arbeiten werden durch die Mitglieder des ständigen Ausschusses erledigt.

Allgemeine Hinweise für alle Stimmberechtigten
Geltende Hygiene- und Abstandsregeln infolge der Coronavirus-Krise
Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe an der Urne die am Abstimmungssonntag geltenden Hygiene- und Abstandsregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und halten Sie sich beim Gang in die Abstimmungslokale an die Anweisungen (Beschilderung, Bodenmarkierung usw.) der Gemeindebehörde. In den Abstimmungslokalen stehen Desinfektionsmittel und Gesichtsmasken zur Verfügung. Besonders gefährdeten Personen (Personen über 65 Jahre oder mit Vorerkrankungen) wird die briefliche Stimmabgabe empfohlen.

Öffnungszeiten Abstimmungslokale
Das Gemeindehaus am Höchhusweg 5 und das Schulhaus Sonnenfeld an der Sonnenfeldstrasse 10 sind für die persönliche Stimmabgabe wie folgt geöffnet: Abstimmungs- und Wahllokal Gemeindehaus, Höchhusweg 5 Sonntag, 7. März, 9.30 bis 11.30 Uhr Schulhaus Sonnenfeld, Sonnenfeldstrasse 10
Sonntag, 7. März, 9.30 bis 11.30 Uhr

Damit die Abstimmungslokale pünktlich geschlossen werden können und mit der Ausmittlung rasch möglichst begonnen werden kann, bitten wir die Stimmberechtigten, die Abstimmungslokale rechtzeitig, d. h. nicht unmittelbar vor der Urnenschliessung, aufzusuchen. Beachten Sie bitte, dass es infolge der Hygiene- und Abstandsregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu Wartezeiten vor und in den beiden Abstimmungslokalen kommen kann.

Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ohne besondere Voraussetzungen möglich. Sie ist aber an folgende Formvorschriften gebunden:

Weisungen für die briefliche Stimmabgabe
Diese sind auf dem Stimmkuvert detailliert abgedruckt. Wir bitten Sie insbesondere zu beachten, dass die Ausweiskarte eigenhändig unterschrieben werden muss, da die Stimmabgabe sonst ungültig ist. Ebenfalls muss das offizielle Zustell- und Antwortkuvert verwendet werden.

Stimmabgabe Leider kommt es vor, dass Stimmkuverts nach dem offiziellen Eingabeschluss entweder
– bei der Post oder
– beim speziell bezeichneten Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden. Gestützt auf die rechtlichen Grundlagen müssen die verspätet eintreffenden Stimmen ungültig erklärt werden.

Geben Sie Ihre briefliche Stimme rechtzeitig ab, indem Sie
– das Stimmkuvert bis spätestens Sonntag, 7. März, 9.30 Uhr, in den von der Gemeindeverwaltung bezeichneten Briefkasten beim Haupteingang des Gemeindehauses am Höchhusweg 5 einwerfen;
- das Stimmkuvert unfrankiert rechtzeitig der Post übergeben. Damit das Kuvert termingerecht bei der Gemeindeverwaltung eintrifft, muss dieses spätestens am Dienstagabend, 2. März (B-Post), bzw. Donnerstagabend, 4. März (A-Post) bei einer Schweizer Poststelle aufgegeben werden.
Die Portokosten für die briefliche Stimmabgabe übernimmt die Gemeinde. A-Post-Sendungen müssen entsprechend gekennzeichnet werden.

E-Voting
Bis auf Weiteres steht sämtlichen Auslandbernerinnen und Auslandbernern der elektronische Stimmkanal nicht mehr zur Verfügung.

Nichterhalt oder Verlust des Abstimmungsmaterials
Das Abstimmungsmaterial wird den Stimmberechtigten bis spätestens 13. Februar per Post zugestellt. Bei Nichterhalt oder Verlust des Materials kann dieses bis Freitag, 5. März, 17.00 Uhr, gegen Vorweisung eines Personalausweises und gegen Quittung persönlich bei der Abteilung Sicherheit (Einwohnerkontrolle), Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, nachgefordert werden.

Stimmregister
Begehren um Eintragung oder Berichtigung des Stimmregisters sind bis Dienstag, 2. März, 17.00 Uhr, bei der Abteilung Sicherheit (Einwohnerkontrolle/Stimmregisterführer), Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen.

Wegzug
Stimmberechtigte, die nach Zustellung des Abstimmungsmaterials, jedoch vor dem 7. März aus der Gemeinde wegziehen, haben anlässlich der Abmeldung der Einwohnerkontrolle das Abstimmungsmaterial zurückzugeben.

Information zum Ergebnis der Gemeindeabstimmung
Das Ergebnis der Gemeindeabstimmung wird am Sonntag, 7. März, um circa 14.00 Uhr auf der Website der Gemeinde (www.steffisburg. ch) auf der Startseite («Aktuelles») publiziert.
Gemeinde Steffisburg
Gemeinderat




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