Wahlen, Beschlüsse und Informationsgeschäfte des Grossen Gemeinderates vom 29. Januar 2021

  03.02.2021 , Steffisburg

1. Grosser Gemeinderat (GGR); Mutation im Rat (Demission Konrad E. Moser, FDP; Nachrücken Marco Berger, FDP); Kenntnisnahme
2. Grosser Gemeinderat (GGR); Mutation im Rat (Demission Schönenberger Thomas, SP; Nachrücken Alessio-Blum Verena, SP); Kenntnisnahme
3. Grosser Gemeinderat (GGR); Mutation im Rat (Demission Friederich Hörr Franziska, SP; Nachrücken Messerli Beat, SP); Kenntnisnahme
4. Leitender Ausschuss 2021; Wahl Präsidium
Rüfenacht Michael (BDP), Eichfeldstrasse 9
5. Leitender Ausschuss 2021; Wahl erstes Vizepräsidium
Bachmann Patrick (EVP), Dorfbachweg 10
6. Leitender Ausschuss 2021; Wahl zweites Vizepräsidium
Maurer Hans Rudolf (SVP), Klosternweg 45
7. Leitender Ausschuss 2021; Wahl Stimmenzählerin 1
Brandenberg Monika (FDP), Alte Bernstrasse 173 b
8. Leitender Ausschuss 2021; Wahl Stimmenzählerin 2
Hug Gabriela (SP), Walkeweg 4
9. Aufsichts- und Geschäftsprüfungskommission (AGPK); Ersatzwahl für Moser Konrad E. (FDP)
Brandenberg Monika (FDP), Alte Bernstrasse 173 b
10. Aufsichts- und Geschäftsprüfungskommission (AGPK); Wahl Präsidium für das Jahr 2021
Jakob Reto (SVP), Ortbühlweg 30
11. Aufsichts- und Geschäftsprüfungskommission (AGPK); Wahl Vizepräsidium für das Jahr 2021
Brandenberg Monika (FDP), Alte Bernstrasse 173 b
12. Protokoll der Sitzung vom 27. November 2020; Genehmigung
13. Informationen des Gemeindepräsidiums; Kenntnisnahme
14. Tiefbau/Umwelt; Reglement über die Versorgung der Einwohnergemeinde Steffisburg mit Energie und Wasser vom 18. Januar 2002; Totalrevision mit Umbenennung Reglementstitel;
Beschlussfassung wie folgt:
– Die Totalrevision des Reglements über die Versorgung der Einwohnergemeinde Steffisburg mit Energie und Wasser mit der Umbenennung des neuen Erlasses in «Reglement über die Versorgung der Gemeinde Steffisburg mit Wasser und Energie» wird genehmigt.
– Das Reglement über die Versorgung der Gemeinde Steffisburg mit Wasser und Energie tritt am 1. April 2021 in Kraft. Auf den gleichen Zeitpunkt wird das Reglement vom 18. Januar 2002 über die Versorgung der Einwohnergemeinde Steffisburg mit Energie und Wasser aufgehoben.
Sofern dieser Beschluss nicht angefochten bzw. das fakultative Referendum nach Art. 37 und Art. 50 Abs. 1 der Gemeindeordnung vom 3. März 2002 nicht ergriffen wird, tritt er 30 Tage nach der Veröffentlichung, d. h. mit Wirkung am 9. März 2021, in Kraft.
Das Reglement liegt bei der Abteilung Prä
sidiales zur Einsichtnahme auf. Es kann auch unter www.steffisburg.ch bezogen werden.
15. Tiefbau/Umwelt; Reglement Spezialfinanzierung Förderung Energieeffizienz; 1. Teilrevision;
Beschlussfassung wie folgt:
Die Änderungen in den Artikeln 4 Abs. 1 Bst. d bzw. g und h (beide neu), Abs. 2, Artikel 6 Bst. d sowie die Ergänzung mit Artikel 10 (neu) des Reglements zur Spezialfinanzierung Energieeffizienz vom 17. Juni 2016 werden im Rahmen der 1. Teilrevision genehmigt.
– Die 1. Teilrevision tritt rückwirkend per 1. Januar 2021 in Kraft.
Sofern dieser Beschluss nicht angefochten bzw. das fakultative Referendum nach Art. 37 und Art. 50 Abs. 1 der Gemeindeordnung vom 3. März 2002 nicht ergriffen wird, tritt er 30 Tage nach der Veröffentlichung, d.h. mit Wirkung am 9. März 2021, in Kraft.
Das Reglement liegt bei der Abteilung Prä
sidiales zur Einsichtnahme auf. Es kann auch unter www.steffisburg.ch bezogen werden.
16. Tiefbau/Umwelt; Aarestrasse; Umlegung Abwasserleitung; Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 1 215 000.– für die Realisierung
17. Postulat der SP-Fraktion betr. «Allfällige Aufnahme von Flüchtlingen aus Moria» (2020/14); Annahme des Postulats und gleichzeitige Abschreibung als erfüllt.
18. Postulat der EVP/EDU-Fraktion betr. «Sicherheit auf Trottoir» (2020/15); Annahme des Postulats.
19. Interpellation der FDP-Fraktion betr. «Alternative während Realisierung der Schul-, Kultur- und Sportanlage Schönau» (2020/17); Der Interpellant Thomas Rothacher (FDP) erklärte: befriedigt.
20. Neue parlamentarische Vorstösse; Bekanntgabe und Begründungen
Es sind keine neuen Vorstösse eingereicht worden.
21. Einfache Anfragen; mündliche Beantwortung
22. Informationen des GGR-Präsidiums; Kenntnisnahme

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern, Art. 5 der Organisationsverordnung bzw. Art. 13 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtpflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für die Geschäfte Nr. 4 bis 11 innert 10 Tagen nach der Wahl und für die übrigen Geschäfte innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Referendumsrecht
Die Geschäfte Nr. 14 und 15 unterliegen dem fakultativen Referendum nach Art. 37 und Art. 50 Abs. 1 der Gemeindeordnung vom 3. März 2002.

Steffisburg, 1. Februar 2021
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Präsidiales

 


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