Ergebnisse der Gemeindeabstimmung vom 7. März 2021
10.03.2021 , SteffisburgGemäss den Bestimmungen in Art. 6 der Gemeindeordnung vom 3. März 2002 und Art. 15 Abs. 8 des Reglements über die politischen Rechte vom 17. Oktober 1997, wird das Ergebnis der Gemeindeabstimmung vom 7. März 2021 hiermit bekanntgegeben:
Abstimmungsvorlage Hochwasserschutz und Längsvernetzung Zulg
Bewilligung Verpflichtungskredit von brutto
Fr. 13 850 000.–
Abstimmungsergebnis
Zahl der im Stimmregister
eingetragenen Stimmberechtigten 11 780
Zahl der eingelangten Ausweiskarten 6 192
Gesamtzahl der eingelangten Stimmzettel 5 864
Nicht in Betracht fallende Stimmen (leer/ungültig) 45
Zahl der in Betracht fallenden (gültigen) Stimmen 5 819
Zahl der JA-Stimmen 4 473
Zahl der NEIN-Stimmen 1 346
Die Vorlage wurde somit angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 49,78%.
Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen den Verlauf der Abstimmungsverhandlungen sind gestützt auf Art. 60 ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 und Art. 58 ff. des Reglements über die politischen Rechte vom 17. Oktober 1997 innert 30 Tagen an das Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet einzureichen. Die Frist beginnt am Tag nach dem Urnengang, d. h. am 8. März 2021, zu laufen.
Steffisburg, 7. März 2021
Gemeinde Steffisburg
Gemeinderat
