Öffentliche Bekanntmachung

  05.05.2021 , Steffisburg

Änderung Zonenplan Naturgefahren Teil Nord und Süd sowie Änderung Baureglement Art. 76a und 76b Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von den Stimmberechtigten der Gemeinde Steffisburg am 28. Februar 2016 beschlossene Änderung des Zonenplans Naturgefahren Teil Nord und Süd sowie die Änderung des Baureglements Art. 76a und 76b in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985, mit Datum vom 15. März 2021 genehmigt und in Kraft gesetzt.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.

Steffisburg, 3. Mai 2021
Gemeinderat Steffisburg


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