Verordnung über Ausbildungsbeiträge; 2. Teilrevision vom 3. Mai 2021

  13.05.2021 , Steffisburg

Der Gemeinderat hat am 3. Mai 2021 im Rahmen der 2. Teilrevision die Änderung von Artikel 3 sowie die Berechnungsgrundlagen im Anhang (neu) genehmigt. Die Teilrevision tritt am 1. Juni 2021 in Kraft.

Die Publikation erfolgt gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern. Der Erlass ist unter www.steffisburg.ch abrufbar.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Gemeinderat Steffisburg


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